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Planfeststellungsverfahren Thema bei Fluglärmkommission

Der folgende Text wurde von der Homepage der  Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn e.V. übernommen: "Es wird immer deutlicher dass sich der von der LSG beschrittene (leider jahrelange) Gang durch die Gerichtsinstanzen gelohnt hat! Endlich konnte ein Planfeststellungsverfahren am Flughafen durchgesetzt und so dem praktizierten „Durchwinken“ aller Bauvorhaben durch die Genehmigungsbehörden ein Ende bereitet werden. Dies war Hauptthema bei der jüngsten Sitzung der Fluglärmkommission. Dort wurde beschlossen, das Planfeststellungsverfahren in seiner jetzigen Form wegen Unvollständigkeit abzulehnen. Die Mitglieder der FLK fordern, dass alle Erweiterungen der letzten Jahre, die ohne Planfeststellungsverfahren umgesetzt wurden, nun auch mit in die Umweltverträglichkeitsprüfung einbezogen werden und nicht einfach als „Vorbelastung“ bei der Prüfung der Folgen unberücksichtigt bleiben. Außerdem betont die FLK noch einmal ausdrücklich die Forderung, dass endlich die Beschlüsse des Land...

14.000 Stimmen gegen Flughafenausbau

Dem grenzenlosen Wachstum des Flughafens Köln-Bonn, das bislang ohne jegliche Kontrolle stattfand, ist möglicherweise erstmals eine Grenze gesetzt. Knapp 14.000 Stimmen wurden gegen den weiteren Ausbau des Flughafens in der letzten Woche an die verantwortliche Bezirksregierung Düsseldorf übergeben. Der Flughafen Köln-Bonn fährt seit Jahren einen Passagier - und Frachtrekord nach dem anderen ein. Dadurch sind die Umwelt- und Gesundheitsbelastungen der Bevölkerung   in den letzten Jahren massiv gestiegen, ohne dass von politischer Seite hier eingegriffen wurde. Ob beim Flughafen in den letzten Jahren rechtlich alles einwandfrei verlief, ist fraglich. Der Geschäftsführer des Flughafens, hat nach schweren Vorwürfen im Dezember seine Tätigkeit niedergelegt.

Mehr Fluglärm geplant

Die Pläne zum massiven Ausbau des Flughafens Köln-Bonn mit erwarteten 30.000 zusätzlichen Flugbewegungen pro Jahr stoßen massiv auf Kritik. Die vom Fluglärm besonders geplagten Kommunen Siegburg, Lohmar und Hennef äußern sich strikt gegen einen weiteren Ausbau des Flughafens. Die Stadt Köln, deren Bürger noch stärker unter Fluglärm leiden, hält sich wie immer zurück und zeigt damit eindrücklich, dass die Berücksichtigung wirtschaftlicher Interesse für die Stadtvertreter wichtiger sind als die Bewahrung der Interessen der Bevölkerung. Auch auf Landesebene gibt es kaum Politiker, die Gesundheitsschutz über das ausufernde Wachstum des Flughafens stellen. Dominik Pieper fasst dies in einem Kommentar in der gestrigen Ausgabe des General Anzeigers treffend zusammen: "Das Land NRW unternimmt nichts, um dem nächtlichen Fluglärm in Köln/Bonn Einhalt zu gebieten. Auf diesem Ohr ist man in Düsseldorf taub, ganz gleich, wer dort gerade regiert." Immerhin, bis zum 19. Dezember besteht di...

Mehr Fluglärm durch geplante Flughafenerweiterung

Der Flughafen Köln/Bonn plant eine deutliche Erweiterung. Erstmalig muss er sich hierzu – erzwungen durch die Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn (LSG) – einem Planfeststellungsverfahren unterziehen. Der Niehler Bürgerverein ruft deshalb zusammen mit der Lärmschutzgemeinschaft alle Niehlerinnen und Niehler eindringlich dazu auf, sich umfassend zu engagieren. Sprechen Sie Bekannte, Verwandte, Nachbarn etc. an. Düsseldorf hat in einem vergleichbaren Verfahren mehr als 40.000 Unterschriften gesammelt. Das sollte unser Mindestanspruch in Köln und Umgebung sein! Jetzt oder Nie! Alle Informationen erfahren Sie auf der Homepage der LSG. Dort stehen eine Unterschriftenliste mit einem Merkblatt sowie eine Mustereinwendung zum Download bereit. Um es Ihnen zu vereinfachen, Ihre Einwendungen gegen die Flughafenerweiterung vorzubringen, haben wir den Einwendungstext so vorbereitet, dass Sie nur noch Ihren Absender, das Datum und Ihre Unterschrift einsetzen müssen. Der Text selbst ist der H...

Weniger Auflagen für Flugverkehr

Der EU Ministerrat hat sich dem Vorschlag der EU Kommission zur weiteren Herausnahme von Flügen (in den Europäischen Wirtschaftsraum hinein und heraus) aus dem Europäischen Emissionshandelssystem angeschlossen. Zusätzlich setzen Kommission und Rat ab 2021 voll auf das ICAO Abkommen zum Klimaschutz. Änderungen können jetzt nur noch vom Europäischen Parlament angestoßen werden. Weitere Informationen können der gestrigen Pressemitteilung des Rates entnommen werden: http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2017/06/21-ets-aviation/ Die FAZ berichtete am 22.6.2017 darüber ebenfalls unter dem Titel "Mildere Auflagen für Luftverkehr".

Wem nützt es? Bund will Anteile an Köln-Bonn verkaufen

Unter dem Titel "Das 150-Millionen-Euro-Paket" berichtete der Kölner Stadtanzeiger am 22. Juli von Plänen des Bundes, seine Anteile am Flughafen Köln/Bonn loswerden zu wollen. Derzeit ist die Bundesrepublik Deutschland mit 30,94% Anteilseigner des Flughafens. Weitere Eigner sind mit 31,12% die Stadt Köln, mit 30,94% das Land NRW. Die weiteren - wesentlich kleineren Anteile - verteilen sich auf die Stadt Bonn, den Rhein-Sieg-Kreis und den Rheinisch-Bergischen-Kreis. Der Grund des geplanten Verkaufes ist, dass der Staat "nur noch tätig sein [will], wo er unbedingt gebraucht wird", so der Kölner Stadtanzeiger. Die Stadt Köln blockiert diese Entwicklung und ist ggf. auch zu rechtlichen Schritten bereit. Insbesondere möchte die Stadt private Investoren verhindern. Aber auch eine Aufstockung der Anteile der anderen Eigner soll verhindert werden, denn: "Erschwerend hinzu kommt, dass auch die kleinen Anteilseigner Bonn sowie Rhein-Sieg-Kreis und Rheinisch Bergischer Kr...

Betriebserlaubnis des Flughafens als rechtens befunden

Obwohl für den Flughafen Köln-Bonn niemals ein ordentliches Planfeststellungsverfahren durchgeführt wurde, welches auch den Nachtflug legitimieren würde, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine "Beschwerde von Anwohnern des Flughafens gegen die Nichtzulassung ihrer Revision zu einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster" abgewiesen, womit dessen Spruch - die Zulassung - in Kraft tritt. Dies berichtet der Kölner Stadtanzeiger in seiner heutigen Ausgabe. Mit dieser erneuten Entscheidung eines Gerichtes wird immer mehr deutlich, dass der rechtliche Weg zur Erhöhung des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung nicht gangbar ist. Eine politische Lösung muss her!

Nationales Luftverkehrskonzept

Das Bundesverkehrsministerium will noch in diesem Jahr ein nationales Luftverkehrskonzept vorlegen. Dafür hat das Ministerium ein externes Gutachten in Auftrag gegeben, auf dessen Basis das Luftverkehrskonzept entwickelt werden soll. Ziel des Konzepts ist es den Luftverkehrsstandort Deutschland zu stärken, faire und chancengleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und die deutschen Luftverkehrsunternehmen beim Erhalt ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu unterstützen. Im Gutachten wird von einem Wachstum des Luftverkehrs bis 2030 von mindestens 3,18% p.a. ausgegangen -  die weitere Zielsetzung ist die Teilhabe am globalen Wachstum von 4% p.a. Um dies zu erreichen wird ein Katalog von 20 Maßnahmen vorgeschlagen, die im Wesentlichen auf deutliche Kostensenkungen für den Luftverkehr, den Abbau von fiskalischen und regulativen nationalen Vorgaben und eine „flexiblere“ Handhabung von Betriebsbeschränkungen wie Nachtflugverboten hinauslaufen. Der Klima- und Lärmschutz wird in die Hän...

Keine Nachtflüge in Dortmund

Eine Initiative des Flughafens Dortmund, nach der Nachtflüge bis 22.30 erlaubt gewesen sein sollten, ist unwirksam. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat diese Betriebszeiten nun gekippt, so dass Starts und Landungen nun lediglich zwischen sechs und 22 Uhr erlaubt sind. Dies berichtet der Kölner Stadtanzeigers in seiner heutigen Ausgabe.

Oberverwaltungsgericht Münster: Nachtflug ist schon okay!

Baut ein Mensch in seinem Garten ein Gartenhäuschen mit Betonfundament, so muss er dafür eine Genehmigung einholen. Tut der dies nicht muss er ggf. sein Häuschen auf eigene Kosten wieder abreißen. So einfach, so verständlich. Baut eine Gemeinde oder ein Land einen Flughafen, muss diese oder dieses ein Planfeststellungsverfahren anstreben. Tut es diese Gemeinde oder das Land nicht, wird ein Gesetz erlassen, dass nachträglich die Betriebsgenehmigungen von bereits sich im Betrieb befindlichen Flughäfen legitimiert. So beschloss der Bund im Jahr 1998, „alle bestehenden Flughäfen vor jeglichen Klagen wegen fehlender Genehmigungsverfahren mit einem Kunstgriff“ zu schützen, so der Kölner Stadtanzeiger in seiner Ausgabe vom 11. Juli 2015. Konkret besagt das vom Bund erlassene Gesetz, dass alle Flughäfen, „die bis Ende Dezember 1958 im juristischen Sinn ‚angelegt‘ waren“ - also die es bis zu diesem Zeitpunkt schon gab - als genehmigt gelten. Der Kölner Flughafen allerdings wurde erst zum 3.1.19...

Köln-Bonn: Urteil vertagt im Fluglärm-Streit

Anfang Juni sollte am Oberverwaltungsgericht Münster über ein Nachtflugverbot am Flughafen Köln-Bonn verhandelt werden. Die mehr als 14 stündige Verhandlung wurde jedoch ohne Ergebnis beendet, wie das Internetportal airliners.de berichtet. Ein Grund, so das Portal: "Der Anwalt der Kläger hatte einen Befangenheitsantrag gegen die Richter des 20. Senats gestellt, nachdem 92 seiner Anträge vom Gericht abgelehnt worden waren. Nach Auskunft eines OVG-Sprechers muss jetzt ein Vertretungssenat über den Antrag beraten. Eine Entscheidung - entweder eine Bestätigung der Befangenheit oder das Urteil - will das Gericht den Beteiligten auf dem Postweg zukommen lassen. Ein Zeitpunkt dafür ist offen." [Qu elle]

Flughafen muss Fläche stilllegen

Wie der Kölner Stadtanzeiger am 10. Januar berichtet, muss der Flughafen Köln-Bonn die unerlaubt gebaute Erweiterungsfläche eines Vorfeldes stilllegen. Die Bebauung der Fläche wurde dem Flughafen laut Bescheid des Landesverkehrsministeriums genehmigt worden, obwohl es nicht, wie es notwendig gewesen wäre, ein Planfeststellungsverfahren gegeben hat. Bislang sei es jahrzehntelange Praxis gewesen, dass der Flughafen sich vergrößert hätte, ohne dass solche Verfahren oder Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt worden wären.

Fluglärmgegner bekommen Recht vor Gericht

Der Flughafen Köln-Bonn hat ohne Planfeststellungsverfahren vor einigen Jahren eine Erweiterung der Vorfeldes gebaut. Dagegen hatten Anwohner in Flughafennähe erfolgreich geklagt. Welche Folgen dies genau haben wird und ob nun ein solches Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden muss, ist bislang noch nicht abzusehen. Der Flughafen selbst hat noch keine Stellungnahme veröffentlicht. Links: http://www.ksta.de/koeln/flughafen-koeln-bonn-gericht-gibt-fluglaerm-gegnern-recht,15187530,29377684.html https://www.facebook.com/groups/341721705847179/898928230126521/?notif_t=group_activity

Flugrouten werden nicht eingehalten

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Am 27. März berichtete der Kölner Stadtanzeiger von Problemen bei Flugrouten der verschiedenen Flughäfen in Deutschland. Für die Zukunft, so hieß es, sollen "die Interessen von Flughafen-Anwohnern (...) bei der Festlegung von Flugrouten (...) besser geschützt werden." (KStA vom 27.3.2014) Der derzeitige Stand der Dinge sei außerordentlich problematisch und vor allem zu Ungunsten der Anwohner. Bislang werden die Flugrouten sowohl für die startenden als auch die landenden Maschinen bei der Planfeststellung eines Flughafens lediglich prognostiziert (für Köln-Bonn gab es übrigens kein gültiges Planfeststellungsverfahren). Über die eigentlichen Routen würde teilweise erst Jahre später entschieden. "An die ursprünglich prognostizierten Routen ist das Amt ( Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, Anm. SB ) dabei nicht gebunden. Es können plötzlich also ganz andere Anwohner und Kommunen betroffen sein", so der Stadtanzeiger. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen fordert in...

Nachtflugverbot: Neuer Anlauf durch private Initiative

Die Politik scheint keine Bemühungen mehr zu unternehmen, die Bevölkerung im Großraum Köln von den Gesundheitsschäden fern zu halten, die durch Nachfluglärm verursacht werden. Vier Privatleute sind jedoch in die Initiative gegangen und haben vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Klage gegen das Verkehrsministerium des Landes NRW eingereicht, wie der Kölner Stadtanzeiger am 1. Februar berichtete. "Im Kern", so der KStA, " geht es dabei um den Versuch, dem in Europa einmalig intensiven Nachtflugbetrieb in Wahn die juristische Basis zu entziehen." Es geht dabei eher indirekt um eine unmittelbare Einstellung des Nachtfluges. Vielmehr soll mit der Klage erreicht werden, dass zunächst einmal überhaupt ein Planfeststellungsverfahren für den Flughafen eröffnet wird. Würde dieses eröffnet werden "wäre das Land gezwungen, die Gesundheitsgefährdungen, die nachgewiesener Maßen durch nächtlichen Fluglärm entstehen, zu berücksichtigen." Der Flughafen sieht diesen ern...

Oberverwaltungsgericht: Flughafen muss Gutachten zum Fluglärm liefern

Anwohner des Flughafens Köln-Bonn haben vor dem Oberverwaltungsgericht NRW dagegen geklagt, dass die Erweiterung des Vorfeldes A am Terminal 1 nicht durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung und ein Lärmgutachten begleitet wurde. Darüber berichtet der Kölner Stadtanzeiger in seiner heutigen Ausgabe. Die Klage war teilweise erfolgreich: So muss der Flughafen die Gutachten nun nachreichen, allerdings darf das Vorfeld weiterhin benutzt werden. Weiter heißt es in dem Artikel: "Auch bei früheren Erweiterungen sei das Vorgehen des Flughafens fehlerhaft gewesen, befanden die Richter[...]" (KStA, 15.10.2013, S. 8)