Die Politik scheint keine Bemühungen mehr zu unternehmen, die Bevölkerung im Großraum Köln von den Gesundheitsschäden fern zu halten, die durch Nachfluglärm verursacht werden. Vier Privatleute sind jedoch in die Initiative gegangen und haben vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Klage gegen das Verkehrsministerium des Landes NRW eingereicht, wie der Kölner Stadtanzeiger am 1. Februar berichtete. "Im Kern", so der KStA, " geht es dabei um den Versuch, dem in Europa einmalig intensiven Nachtflugbetrieb in Wahn die juristische Basis zu entziehen." Es geht dabei eher indirekt um eine unmittelbare Einstellung des Nachtfluges. Vielmehr soll mit der Klage erreicht werden, dass zunächst einmal überhaupt ein Planfeststellungsverfahren für den Flughafen eröffnet wird. Würde dieses eröffnet werden "wäre das Land gezwungen, die Gesundheitsgefährdungen, die nachgewiesener Maßen durch nächtlichen Fluglärm entstehen, zu berücksichtigen." Der Flughafen sieht diesen ern