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Video: Nachtfluglärm schädigt die Gefäße

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Quelle: Stiftung Mainzer Herz

Fluglärmkommission sieht geringe Chance auf Nachtflugverbot für Passagierflugzeuge

Erneut hat der Kölner StadtAnzeiger das Thema Nachtfluglärm in seiner Ausgabe vom 15./16. Februar aufgegriffen. Der Artikel beginnt mit der Aussage, dass die "nordrhein-westfälische Landesregierung (...) bei ihrem Versuch, ein Nachtflugverbot für Passagiermaschinen am Flughafen Wahn zu erreichen, offenbar juristische Fehler gemacht" habe, so das Bundesverkehrsministerium in einem Brief an die neue Vorsitzende der Fluglärmkommission Claudia Wieja . Wieja habe sich an den neuen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt mit der Bitte gewandt, dass durch seinen Vorgänger abgelehnte Ersuchen erneut aufzugreifen. Die Einschätzung Dobrindts weiche jedoch noch von der seines Vorgängers Ramsauer ab, "zumal die große Koalition im Koalitionsvertrag generelle Nachtflugverbote ablehne" (KStA). Claudia Wieja gelangt somit zu der Einschätzung, dass "eine politische Initiative auf absehbare Zeit (bis 2017) wenig chancenreich" sei. Ihrer Ansicht nach sei es aussichtsreich

Stefan Greiner über Nachtflug: "Schlaf ist Bürgerrecht"

In den letzten Wochen wurde das Thema Nachtfluglärm am Flughafen Köln-Bonn mehrfach im Kölner Stadtanzeiger aufgegriffen. Am 29. Januar veröffentlichte die Zeitung einen Gastkommentar von Stefan Greiner, Professor für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Bonn. Dieser Beitrag ist insofern bemerkenswert, als dass er von wissenschaftlicher Perspektive aus und nicht lobbyverengt argumentiert. Greiner geht dramaturgisch derart vor, dass er das Problem Nachtflugerlaubnis am Kölner Flughafen von vier Perspektiven aus angeht: der ökonomischen, der juristischen, der statistischen und der arbeitsmedizinischen. Seine Argumente zu jeder dieser vier Perspektiven sollen im Folgenden zusammengefasst werden. Die juristische Perspektive "Juristisch verblüfft es", so Greiner im KStA, "dass die einseitige Gewichtung wirtschaftlicher Belange gegenüber Anwohnerinteressen bei bestehenden Flughäfen in unserer Rechtsordnung nahezu einzigartig ist. In allen anderen Umweltfragen hat heute

Nachtflugverbot: Neuer Anlauf durch private Initiative

Die Politik scheint keine Bemühungen mehr zu unternehmen, die Bevölkerung im Großraum Köln von den Gesundheitsschäden fern zu halten, die durch Nachfluglärm verursacht werden. Vier Privatleute sind jedoch in die Initiative gegangen und haben vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Klage gegen das Verkehrsministerium des Landes NRW eingereicht, wie der Kölner Stadtanzeiger am 1. Februar berichtete. "Im Kern", so der KStA, " geht es dabei um den Versuch, dem in Europa einmalig intensiven Nachtflugbetrieb in Wahn die juristische Basis zu entziehen." Es geht dabei eher indirekt um eine unmittelbare Einstellung des Nachtfluges. Vielmehr soll mit der Klage erreicht werden, dass zunächst einmal überhaupt ein Planfeststellungsverfahren für den Flughafen eröffnet wird. Würde dieses eröffnet werden "wäre das Land gezwungen, die Gesundheitsgefährdungen, die nachgewiesener Maßen durch nächtlichen Fluglärm entstehen, zu berücksichtigen." Der Flughafen sieht diesen ern