Oberverwaltungsgericht: Flughafen muss Gutachten zum Fluglärm liefern

Anwohner des Flughafens Köln-Bonn haben vor dem Oberverwaltungsgericht NRW dagegen geklagt, dass die Erweiterung des Vorfeldes A am Terminal 1 nicht durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung und ein Lärmgutachten begleitet wurde. Darüber berichtet der Kölner Stadtanzeiger in seiner heutigen Ausgabe. Die Klage war teilweise erfolgreich: So muss der Flughafen die Gutachten nun nachreichen, allerdings darf das Vorfeld weiterhin benutzt werden. Weiter heißt es in dem Artikel:
"Auch bei früheren Erweiterungen sei das Vorgehen des Flughafens fehlerhaft gewesen, befanden die Richter[...]" (KStA, 15.10.2013, S. 8)

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