Fluglärmkommission Köln: Lärmschutzgemeinschaft fordert Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle
Die Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn hat laut ihrem Newsletter vom 29. Oktober 2024 einen Brief an die Mitglieder der Fluglärmkommission gesendet. Darin wird die Veröffentlichung der bisher nicht zugänglichen Sitzungsprotokolle gefordert. Dieser Schritt zielt darauf ab, die Arbeit der Fluglärmkommission transparenter zu gestalten.
Fluglärmkommissionen sind gesetzlich vorgeschriebene Gremien, die gemäß § 32b des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) eingerichtet werden. Ihre Aufgabe ist es, Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm und zur Verringerung der Luftverschmutzung durch Flugzeuge im Umfeld von Flughäfen zu entwickeln.
Die Kommissionen setzen sich aus verschiedenen Interessengruppen zusammen:
- Bundesvereinigung gegen Fluglärm
- Fluggesellschaften
- Flughafenbetreiber
- Oberste Landesbehörden
- Deutsche Flugsicherung
- Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Die Fluglärmkommissionen haben folgende Hauptaufgaben:
- Beratung der örtlichen Genehmigungsbehörden
- Entwicklung von Lärmschutzmaßnahmen
- Mitwirkung bei der Festlegung von Abflugstrecken
- Vorschläge zur Verringerung der Luftverschmutzung
Die Kommissionen haben eine beratende Funktion haben, besitzen jedoch keine Entscheidungsbefugnisse.
In Köln tagt die Fluglärmkommission unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Protokolle der Sitzungen werden nicht veröffentlicht, was dazu führt, dass weder Anwohner noch die Lärmschutzgemeinschaft Einblick in die besprochenen Themen erhalten.
Um mehr Transparenz zu erreichen, hat die Lärmschutzgemeinschaft nun alle Mitglieder der Kommission angeschrieben. Sie fordert die Veröffentlichung der Protokolle, um die Arbeit der Fluglärmkommission für die Öffentlichkeit nachvollziehbarer zu machen.
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