Betriebserlaubnis des Flughafens als rechtens befunden

Obwohl für den Flughafen Köln-Bonn niemals ein ordentliches Planfeststellungsverfahren durchgeführt wurde, welches auch den Nachtflug legitimieren würde, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine "Beschwerde von Anwohnern des Flughafens gegen die Nichtzulassung ihrer Revision zu einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster" abgewiesen, womit dessen Spruch - die Zulassung - in Kraft tritt. Dies berichtet der Kölner Stadtanzeiger in seiner heutigen Ausgabe. Mit dieser erneuten Entscheidung eines Gerichtes wird immer mehr deutlich, dass der rechtliche Weg zur Erhöhung des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung nicht gangbar ist. Eine politische Lösung muss her!

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