Nachtflug am Flughafen Köln/Bonn: Entscheidung über die Zeit ab 2030 weiter offen
Fluglärmkommission lehnt unbefristete Fortführung ab
Der Flughafen Köln/Bonn hat Anfang 2026 beantragt, die bestehenden Nachtflugregelungen über 2030 hinaus unbefristet fortzuführen. Die Fluglärmkommission (FLK) hat den Antrag in mehreren Sitzungen beraten und sich am 2. Juli 2026 mehrheitlich dagegen ausgesprochen. Gegen die Stimmen des Flughafens und der anwesenden Airlines beschloss sie, stattdessen zusätzliche Lärmminderungsmaßnahmen in einer einschränkenden Betriebsgenehmigung ab 2030 vorzusehen.
Die FLK ist ein Beratungsgremium nach §32b des Luftverkehrsgesetzes. Sie berät die Genehmigungsbehörden zu Maßnahmen gegen Fluglärm und Luftverschmutzung, ihre Beschlüsse haben aber nur empfehlenden Charakter. Mitglieder sind neben den Kommunen und Städten im Umfeld des Flughafens auch der Flughafen selbst, die Deutsche Flugsicherung, die Airlines und die Bundesvereinigung gegen Fluglärm. Über diese ist indirekt auch die Lärmschutzgemeinschaft (LSG) vertreten.
Stellungnahmen liegen vor, der Zeitplan ist unklar
Auch zahlreiche Kommunen und Städte haben sich gegen eine Entfristung und für zusätzliche Einschränkungen des Nachtflugs ausgesprochen. Die Protokolle der bisherigen FLK-Sitzungen hat das Land NRW veröffentlicht.
Wann das Ministerium über den Antrag entscheidet, ist bislang offen. Zuständig ist grundsätzlich die Fachabteilung Luftfahrt, die Fachabteilung Umwelt wird beratend einbezogen. Nach Auskunft der Behörden soll auch das im Juni 2026 veröffentlichte Gutachten des Umweltbundesamtes zu den gesundheitlichen Risiken von Fluglärm berücksichtigt werden.
Ob und in welchem Umfang ab 2030 zusätzliche Einschränkungen des Nachtflugbetriebs festgelegt werden, ist weiterhin offen.
👉 Protokolle und Informationen des Landes NRW zum Fluglärmschutz
Quelle: Newsletter der Lärmschutzgemeinschaft (LSG)

Kommentare