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Nachtflug über Köln: Fragen an die KandidatInnen zur Oberbürgermeisterwahl

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Es ist Oberbürgermeisterwahl in Köln. Grund genug, die Kandidatinnen und Kandidaten zum Thema Fluglärm zu befragen. Befragt habe ich allerdings nur drei derjenigen: Marcel Hövelmann , Henriette Reker und Jochen Ott . Alle drei bekamen dieselben Fragen. Die Reihenfolge der Antworten der Kandidatin und der Kandidaten ergibt sich aus der Reihenfolge der eingegangenen Antworten. Ich danke den Dreien für die Beantwortung der Fragen.   Marcel Hövelmann Wie beurteilen Sie die Nachtflugregelung für den Flughafen Köln/ Bonn? Hövelmann: Die aktuelle Nachtflugregelung bedarf einer Anpassung. Trotz jüngst gekipptem Versuch, würde ich als OB weiterhin das Nachtflugverbot für Passagiermaschinen zwischen Mitternacht und 5 Uhr anstreben. Auch wenn meine Kompetenzen hier nur untergeordnet bedeutsam wären. Ferner würde ich schon heute einen Moderationsprozess anstoßen, wie die Betriebserlaubnis ab 2030 auszusehen hätte. Die auch von politischer Seite geführte Diskussion um ein Nachtflugverbot bezi...

Experten fordern neue Konzepte für den Flugverkehr

Am Dienstag haben acht verschiedene Nichtregierungsorganisationen eine Analyse vorgestellt, die für ein Umdenken bei der Luftverkehrspolitik plädiert. Zu den Organisationen gehören u.a. der BUND und die Bundesvereinigung gegen Fluglärm. Hintergrund der Analyse ist die Entwicklung eines neuen Luftverkehrskonzepts für das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zum Frühjahr 2016, bei dem erstmals auch Umwelt- und Lärmschutzverbände beteiligt werden. Das Problem: "Jedoch zielen schon die Grundlagen des Konzeptes darauf ab, den 'Luftverkehrsstandort Deutschland' zu fördern, sprich: das Wachstum im Luftverkehr weiter voranzutreiben. Die Klimaschutz­ziele und die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung werden hingegen vernachlässigt." ( BUND ) Ein wesentliches Ergebnis der Analyse ist, dass es entgegen der Auffassung der  "Luftverkehrslobby keine Infrastrukturengpässe, sondern massive Flughafenüberkapazitäten gibt". Eine Alternative ...

Oberverwaltungsgericht Münster: Nachtflug ist schon okay!

Baut ein Mensch in seinem Garten ein Gartenhäuschen mit Betonfundament, so muss er dafür eine Genehmigung einholen. Tut der dies nicht muss er ggf. sein Häuschen auf eigene Kosten wieder abreißen. So einfach, so verständlich. Baut eine Gemeinde oder ein Land einen Flughafen, muss diese oder dieses ein Planfeststellungsverfahren anstreben. Tut es diese Gemeinde oder das Land nicht, wird ein Gesetz erlassen, dass nachträglich die Betriebsgenehmigungen von bereits sich im Betrieb befindlichen Flughäfen legitimiert. So beschloss der Bund im Jahr 1998, „alle bestehenden Flughäfen vor jeglichen Klagen wegen fehlender Genehmigungsverfahren mit einem Kunstgriff“ zu schützen, so der Kölner Stadtanzeiger in seiner Ausgabe vom 11. Juli 2015. Konkret besagt das vom Bund erlassene Gesetz, dass alle Flughäfen, „die bis Ende Dezember 1958 im juristischen Sinn ‚angelegt‘ waren“ - also die es bis zu diesem Zeitpunkt schon gab - als genehmigt gelten. Der Kölner Flughafen allerdings wurde erst zum 3.1.19...

Köln-Bonn: Urteil vertagt im Fluglärm-Streit

Anfang Juni sollte am Oberverwaltungsgericht Münster über ein Nachtflugverbot am Flughafen Köln-Bonn verhandelt werden. Die mehr als 14 stündige Verhandlung wurde jedoch ohne Ergebnis beendet, wie das Internetportal airliners.de berichtet. Ein Grund, so das Portal: "Der Anwalt der Kläger hatte einen Befangenheitsantrag gegen die Richter des 20. Senats gestellt, nachdem 92 seiner Anträge vom Gericht abgelehnt worden waren. Nach Auskunft eines OVG-Sprechers muss jetzt ein Vertretungssenat über den Antrag beraten. Eine Entscheidung - entweder eine Bestätigung der Befangenheit oder das Urteil - will das Gericht den Beteiligten auf dem Postweg zukommen lassen. Ein Zeitpunkt dafür ist offen." [Qu elle]

Presseberichte über Flughafentaktik

Auf der Internetseite der Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/ Bonn e.V. ist eine spannende Zusammenschau von Presseberichten über den Flughafen veröffentlicht worden. Unter dem Titel "Die Salamitaktik des Flughafens von Gericht durchschaut" werden Artikel zusammengetragen, die sich mit den rechtlichen Folgen befassen, die enstehen, da der Flughafen in der Regel ohne Planfeststellungsverfahren Erweiterungsbauten plant. Link: http://www.fluglaerm-koeln-bonn.de/?page_id=93

Kindergarten um Nachtflugverbot für Passagiermaschinen

Wie der Kölner Stadtanzeiger am 14. Februar berichtete ist die NRW-Regierung erneut bei der Durchsetzung eines Nachtflugverbotes für Passagierflugzeuge gescheitert. Das Bundesverkehrsministerium unter der Leitung von Alexander Dobrindt lehnte das Ansinnen ab. Sogleich warf die CDU-Vize-Landesvorsitzende Elisabeth Winkelmeier-Becker der Regierung vor „offensichtlich nicht ernsthaft eine Kernruhezeit für Passagierflüge in der Nacht zu wollen“ – der Antrag wäre halbherzig gewesen (KSta vom 19. Februar). Das ist natürlich – ebenso wie die empörte Reaktion von SPD und Grünen – alles Kindergarten. Für die effektive Eindämmung von Nachtfluglärm setzt sich niemand ein. Denn dann wären nicht die Passagierflugzeuge Gegenstand der Debatte, sondern der zahlenmäßig wesentlich größere Frachtflugverkehr in der Nacht. Weitere Infos: http://www.ksta.de/politik/flughafen-koeln-bonn-kritik-an-dobrindts-entscheidung-zum-nachtflugverbot,15187246,29862290.html http://www.rp-online.de/nrw/landespolitik/k...

Flughafen muss Fläche stilllegen

Wie der Kölner Stadtanzeiger am 10. Januar berichtet, muss der Flughafen Köln-Bonn die unerlaubt gebaute Erweiterungsfläche eines Vorfeldes stilllegen. Die Bebauung der Fläche wurde dem Flughafen laut Bescheid des Landesverkehrsministeriums genehmigt worden, obwohl es nicht, wie es notwendig gewesen wäre, ein Planfeststellungsverfahren gegeben hat. Bislang sei es jahrzehntelange Praxis gewesen, dass der Flughafen sich vergrößert hätte, ohne dass solche Verfahren oder Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt worden wären.