Nachtflug über Köln: Fragen an die KandidatInnen zur Oberbürgermeisterwahl

Es ist Oberbürgermeisterwahl in Köln. Grund genug, die Kandidatinnen und Kandidaten zum Thema Fluglärm zu befragen. Befragt habe ich allerdings nur drei derjenigen: Marcel Hövelmann, Henriette Reker und Jochen Ott. Alle drei bekamen dieselben Fragen. Die Reihenfolge der Antworten der Kandidatin und der Kandidaten ergibt sich aus der Reihenfolge der eingegangenen Antworten. Ich danke den Dreien für die Beantwortung der Fragen.

 

Marcel Hövelmann


Wie beurteilen Sie die Nachtflugregelung für den Flughafen Köln/ Bonn?

Hövelmann: Die aktuelle Nachtflugregelung bedarf einer Anpassung. Trotz jüngst gekipptem Versuch, würde ich als OB weiterhin das Nachtflugverbot für Passagiermaschinen zwischen Mitternacht und 5 Uhr anstreben. Auch wenn meine Kompetenzen hier nur untergeordnet bedeutsam wären. Ferner würde ich schon heute einen Moderationsprozess anstoßen, wie die Betriebserlaubnis ab 2030 auszusehen hätte.

Die auch von politischer Seite geführte Diskussion um ein Nachtflugverbot bezieht sich ausschließlich auf Passagierflüge. Wesentlich mehr Flugbewegungen werden allerdings durch Frachtflüge verursacht. Ist der Fokus auf Passagiermaschinen ein rhetorisches Ablenkungsmanöver?

Hövelmann: Wohl aus wirtschaftlichen Gründen hat die verantwortliche Politik den Frachtflugverkehr bisher ausgespart. Als rhetorisches Ablenkungsmanöver würde ich das nicht sehen. Aber langfristig muss auch für diesen Bereich eine Minimierung in der Nacht angestrebt werden.

Es gibt mittlerweile von wissenschaftlicher Seite kaum noch Zweifel an den Gesundheitsschäden, die durch Nachtfluglärm verursacht werden. Auch gibt es Hinweise auf enorme volkswirtschaftliche Schäden. Wenn Sie Bürgermeister wären, was wäre für Sie Handlungsleitung: der Fokus auf privatwirtschaftlichen Nutzen oder auf den Gesundheitsschutz für die Bevölkerung?

Hövelmann: Beide Fokusse gilt es bestmöglich zu kombinieren.


Website: www.marcel-hoevelmann.de

 

Henriette Reker



Wie beurteilen Sie die Nachtflugregelung für den Flughafen Köln/ Bonn?


Reker: Die Diskussion um ein Nachtflugverbot für Passagiermaschinen verbunden mit besserem Lärmschutz für die Anwohner wird häufig mit harten Bandagen geführt, da für beide Seiten viel auf dem Spiel steht. Die seit 1997 geltenden und 2008 bis 2030 verlängerten Beschränkungen des Nachtflugverbots für nicht auf der Bonusliste stehende Flugzeuge müssen regelmäßig überprüft und ggf. angepasst werden. Der Flughafen muss alles dafür tun, die Situation der im Umfeld wohnenden Menschen zu verbessern.

Die auch von politischer Seite geführte Diskussion um ein Nachtflugverbot bezieht sich ausschließlich auf Passagierflüge. Wesentlich mehr Flugbewegungen werden allerdings durch Frachtflüge verursacht. Ist der Fokus auf Passagiermaschinen ein rhetorisches Ablenkungsmanöver?

Reker: Ich würde nicht von einem bewussten Ablenkungsmanöver sprechen. Die meisten Menschen verbinden einen Flughafen in erster Linie mit Passagierflugzeugen. Es ist eine Vermutung, aber für die Problematik Fluglärm ließe sich nur mit Frachtflugzeugen kaum Öffentlichkeit herstellen. Dass der Frachtbereich die weitaus größere Rolle spielt, ist tatsächlich in der Regel nur den Menschen bewusst, die sich wie Sie mit dem Thema Fluglärm intensiv auseinandersetzen und/oder davon persönlich betroffen sind.

Es gibt mittlerweile von wissenschaftlicher Seite kaum noch Zweifel an den Gesundheitsschäden, die durch Nachtfluglärm verursacht werden. Auch gibt es Hinweise auf enorme volkswirtschaftliche Schäden. Wenn Sie Bürgermeister wären, was wäre für Sie Handlungsleitung: der Fokus auf privatwirtschaftlichen Nutzen oder auf den Gesundheitsschutz für die Bevölkerung?

Reker: Wir dürfen nicht den Fehler machen, die Lebens- und Wohnqualität der einen gegen die Lebensgrundlage der anderen in Stellung zu bringen. Nachts endlich durchschlafen zu können ist ein so berechtigtes Anliegen wie die Zukunft der 13.300 Arbeitsplätze des Flughafens, die meisten Möglichkeiten für Geringqualifizierte bereithalten. Nach dem jüngsten Urteil des OVG Münster zur Genehmigung des Flughafens besteht juristisch und genehmigungsrechtlich nun bis 2030 Klarheit. Es wird daher einen Kompromiss geben müssen.

Im Frachtbereich möchte ich, dass neue Frachtslots nur noch an Unternehmen mit Maschinen vergeben werden, die neuesten Standards bei der Lärmreduzierung genügen und der Flughafen mit einem Lärmminderungsplan und einer besseren Gebührenspreizung bis 2020 dafür sorgt, dass zwischen 22 und 6 Uhr nur noch solche Maschinen fliegen. Viele der großen Unternehmen am Flughafen verfügen über diese Flugzeuge und müssen sie nachts in Köln auch einsetzen. Langfristig und spätestens bis zum Auslaufen der heutigen Regelung im Jahr 2030 muss der Lärm drastisch gesenkt worden sein, damit der nächtliche Frachtflug erhalten bleiben kann. Eine wirklich drastische und nachweisbare Senkung wäre also auch im Interesse des Flughafens, gerade auch wenn bei den Bauvorhaben auf seinem Gelände in den nächsten Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit Planfeststellungsverfahren nötig werden.


Website: www.henriettereker.de

 

Jochen Ott



Wie beurteilen Sie die Nachtflugregelung für den Flughafen Köln/ Bonn?


Ott: Die Nachtflugregelung steht im Spannungsfeld zwischen der wirtschaftlichen Bedeutung und Entwicklung des Flughafens einerseits und den Gesundheits- und Umweltbedürfnissen der Anwohnerinnen und Anwohner auf der anderen Seite. Beides muss angemessen berücksichtigt werden. Neben der wirtschaftlichen Bedeutung des Flughafens müssen die Belastungen für die Menschen durch den Flugbetrieb ernst genommen werden; ganz besonders beim Thema Nachtflug. Langfristig werden die Menschen die Weiterentwicklung des Flughafens nur dann akzeptieren, wenn gleichzeitig schädliche Belastungen vermieden werden.

Die auch von politischer Seite geführte Diskussion um ein Nachtflugverbot bezieht sich ausschließlich auf Passagierflüge. Wesentlich mehr Flugbewegungen werden allerdings durch Frachtflüge verursacht. Ist der Fokus auf Passagiermaschinen ein rhetorisches Ablenkungsmanöver?

Ott: Im Gegenteil. In den Auseinandersetzungen zwischen Bund und Land stand in der Tat die Beschränkung von Passagierflügen im Vordergrund. Jetzt müssen wir bei den weiteren Diskussionen auch das Thema Frachtverkehr und die Auswirkungen auf die Bevölkerung Mitdenken. Das ist allen Beteiligten bewusst.

Es gibt mittlerweile von wissenschaftlicher Seite kaum noch Zweifel an den Gesundheitsschäden, die durch Nachtfluglärm verursacht werden. Auch gibt es Hinweise auf enorme volkswirtschaftliche Schäden. Wenn Sie Bürgermeister wären, was wäre für Sie Handlungsleitung: der Fokus auf privatwirtschaftlichen Nutzen oder auf den Gesundheitsschutz für die Bevölkerung?

Ott: Ich möchte für einen tragfähigen Interessensausgleich sorgen. Durch den Einsatz lärmarmer Flugzeuge vor allem in der Nacht und durch die Einhaltung lärmmindernder Flugrouten. Durch differenzierte Landegebühren möchte ich auf den Einsatz lärmärmerer Flugzeuge hinwirken und regelmäßig die Wirksamkeit dieser Maßnahmen öffentlich und transparent erfassen. Ich unterstütze die Absicht eines verbindlichen Lärmminderungsplans beim Luftverkehr, der auf Basis der EU-Umgebungslärmrichtlinie erfolgen soll. Lärmobergrenzen in der Zeit von 22 bis 6 Uhr in Form sollen dabei geprüft werden.


Website: www.jochen-ott.de

 




OFF-TOPIC: Interessante Website zum Kölner Oberbürgermeisterwahlkampf: http://youngurbanpolitics.de/


Kommentare

Frank Mast hat gesagt…
Frau Reker widerspricht sich selbst: erst spricht sie davon, dass der Frachtflug von Politikern nicht thematisiert wird, weil die Leute sich nicht damit auskennen würden. Sie sagt, dass es kein bewusstes Verschweigen ist, dass der Frachtflug den meisten Lärm verursacht. Dann sagt sie im letzten Absatz, dass sie auf jeden Fall den Frachtflug erhalten möchte. Da hätte sie auch direkt sagen können: Nein, ich bin nicht für die Reduzierung von Fluglärm über Köln.

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