Unbefristeter Nachtflug? Flughafen Köln/Bonn stellt Antrag auf Verlängerung über 2030 hinaus

Während viele Bürgerinnen und Bürger auf eine Entlastung hoffen, schafft der Flughafen Köln/Bonn Fakten: Die Flughafen GmbH hat beim Verkehrsministerium NRW die zeitlich unbefristete Verlängerung der aktuellen Nachtflugregelung beantragt. Die Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn (LSG) schlägt Alarm und fordert stattdessen striktere Regeln zum Schutz der Gesundheit.

Die aktuelle Lage: Planungssicherheit vs. Nachtruhe

Am 10. März 2026 hat der Flughafen offiziell den Antrag gestellt, die derzeitige Nachtflugregelung, die eigentlich im Jahr 2030 ausläuft, ohne zeitliche Befristung zu verlängern. Der Flughafen betont dabei, dass keine Lockerung der bestehenden Beschränkungen beantragt wurde. Doch für die Betroffenen bedeutet "keine Lockerung" eben auch: keine Verbesserung der lärmintensiven Situation in den sensiblen Nachtstunden.

Warum die Lärmschutzgemeinschaft widerspricht

Die Initiative für den Widerstand gegen diesen Antrag geht maßgeblich von der Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn aus. Entgegen den Behauptungen des Flughafens, es werde stetig leiser, zeigen die Daten der LSG ein anderes Bild:

  • Lärmereignisse auf hohem Niveau: Im Jahr 2025 wurden an den Messstellen insgesamt 1.089 Einzelschallereignisse mit einem Wert von 80 dB(A) oder mehr registriert.

  • Stagnierende Werte: Ein Langzeitvergleich der Dauerschallpegel (2009–2025) verdeutlicht, dass es keine signifikante Abnahme der Belastung gibt. An Stationen wie Merheim oder Rath-Heumar stiegen die gemittelten Werte 2025 sogar leicht an (+0,2 dB(A)).

  • Fehlanreize bei den Gebühren: Die LSG kritisiert die aktuelle Entgeltordnung. Ein Beispiel ist die UPS-Maschine vom Typ Boeing 748: Sie wird in Lärmklasse 7 geführt (ca. 394 € Zuschlag pro Nachtstart), obwohl sie aufgrund ihrer Emissionen in Klasse 9 (ca. 1.618 €) gehören müsste. Im Vergleich zu den Flughäfen Frankfurt oder Düsseldorf sind die Nachtzuschläge in Köln/Bonn ohnehin deutlich niedriger.

Die Kernforderungen zum Schutz der Bevölkerung

Im Hinblick auf die gesundheitlichen Belastungen von über 400.000 betroffenen Menschen im Umfeld fordert die Lärmschutzgemeinschaft:

  1. Kernruhezeit: Ein Verbot des Passagierflugverkehrs in der Zeit zwischen 0:00 und 5:00 Uhr.

  2. Ausschluss der Lautesten: Frachtmaschinen mit besonders hohen Lärmemissionen sollen nachts nicht mehr starten oder landen dürfen.

Politischer Rückenwind für die Lärmschützer

Nicht nur die LSG, auch die Kommunen im Umfeld reagieren besorgt. Die Bürgermeister von Bergisch Gladbach und Rösrath haben sich bereits mit Protestschreiben an Verkehrsminister Oliver Krischer gewandt; ein gemeinsames Schreiben weiterer betroffener Kommunen ist derzeit in Arbeit.

Die Lärmschutzgemeinschaft hat bereits einen Fachanwalt beauftragt, um die Interessen der Anwohner im laufenden Antragsverfahren rechtlich zu vertreten.

Weitere Informationen und aktuelle Daten finden Sie direkt auf der Webseite der Initiative unter fluglaerm-koeln-bonn.de.

Logo Lärmschutzgemeinschaft Köln Bonn e.V.


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