Oberverwaltungsgericht Münster: Nachtflug ist schon okay!

Baut ein Mensch in seinem Garten ein Gartenhäuschen mit Betonfundament, so muss er dafür eine Genehmigung einholen. Tut der dies nicht muss er ggf. sein Häuschen auf eigene Kosten wieder abreißen. So einfach, so verständlich.

Baut eine Gemeinde oder ein Land einen Flughafen, muss diese oder dieses ein Planfeststellungsverfahren anstreben. Tut es diese Gemeinde oder das Land nicht, wird ein Gesetz erlassen, dass nachträglich die Betriebsgenehmigungen von bereits sich im Betrieb befindlichen Flughäfen legitimiert. So beschloss der Bund im Jahr 1998, „alle bestehenden Flughäfen vor jeglichen Klagen wegen fehlender Genehmigungsverfahren mit einem Kunstgriff“ zu schützen, so der Kölner Stadtanzeiger in seiner Ausgabe vom 11. Juli 2015. Konkret besagt das vom Bund erlassene Gesetz, dass alle Flughäfen, „die bis Ende Dezember 1958 im juristischen Sinn ‚angelegt‘ waren“ - also die es bis zu diesem Zeitpunkt schon gab - als genehmigt gelten. Der Kölner Flughafen allerdings wurde erst zum 3.1.1959 genehmigt, also nach dieser Frist.

Darauf bezogen sich mehrere Kläger, die erreichen wollten, dass für den Flughafen Köln-Bonn ein nachträgliches Genehmigungsverfahren erreicht werden sollte. Erfolglos. Der Flughafenchef Michael Garvens ist sehr erfreut, so der Kölner Stadtanzeiger. Die Nachtflüge gehen unvermindert weiter.

Kommentare

[…] rechtliche Möglichkeiten. … << Sehr treffend ist auch der Kommentar aus dem >>Niehl muss leiser werden! Blog<<  Zitat: >>… Baut ein Mensch in seinem Garten ein Gartenhäuschen mit […]

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