Nachtflugverbot: Neuer Anlauf durch private Initiative

Die Politik scheint keine Bemühungen mehr zu unternehmen, die Bevölkerung im Großraum Köln von den Gesundheitsschäden fern zu halten, die durch Nachfluglärm verursacht werden. Vier Privatleute sind jedoch in die Initiative gegangen und haben vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Klage gegen das Verkehrsministerium des Landes NRW eingereicht, wie der Kölner Stadtanzeiger am 1. Februar berichtete. "Im Kern", so der KStA, " geht es dabei um den Versuch, dem in Europa einmalig intensiven Nachtflugbetrieb in Wahn die juristische Basis zu entziehen." Es geht dabei eher indirekt um eine unmittelbare Einstellung des Nachtfluges. Vielmehr soll mit der Klage erreicht werden, dass zunächst einmal überhaupt ein Planfeststellungsverfahren für den Flughafen eröffnet wird. Würde dieses eröffnet werden "wäre das Land gezwungen, die Gesundheitsgefährdungen, die nachgewiesener Maßen durch nächtlichen Fluglärm entstehen, zu berücksichtigen."

Der Flughafen sieht diesen erneuten Vorstoß gelassen, da bislang alle Klagen, auch die von Städten wie Siegburg und Lohmar, gescheitert seien. Er beruft sich darauf, dass der Bund im Jahr 1998 alle bestehenden Flughäfen vor Klagen wegen fehlender Planfeststellungen schützte. Das Gesetz wurde seinerzeit verabschiedet, um Flughäfen, die noch zu Zeiten der DDR gebaut wurden, im Nachhinein als genehmigt zu betrachten. Dieses Gesetz wird denn auch bezeichnenderweise als Planfeststellungsfiktion bezeichnet. Es "betrifft Flughäfen, die zum 31.12.1958 im juristischen Sinne 'angelegt' waren", so der Kölner Stadtanzeiger. Weiter: "Der Flughafen in Wahn (...) wurde aber erst zum 3.1.1959 genehmigt." Möglichweise könnte dieses kleine Detail also rechtlich von Belang sein. Der Bericht endet mit einem Zitat von Wolfgang Hoffmann von der Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln-Bonn e.V. Seine Worte sind so einfach wie richtig: "Im Grunde ist es schauderhaft, dass man alle möglichen Dinge ausgraben muss, um etwas Einfaches zu erreichen."

Auch Spiegel online berichtet über die neue Klage und über die Hintergründe. Bezüglich der Problematik rund um die Planfeststellung heißt es:
"Auch die zahlreichen baulichen Erweiterungen des Flughafens seien ohne ausreichende rechtliche Basis erfolgt. Bei den Genehmigungen habe es 'weniger Prüfungen gegeben als bei einer Pommesbude', spottet einer aus dem Umfeld der anonymen Kläger."

Würde die Klage Erfolg haben, würde sie ein nachträglich Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren ermöglichen. Bei diesem müssten dann die aktuellen Erkenntnisse zu durch Fluglärm verursachte Gesundheitsrisiken berücksichtigt werden.

Die Stadt Siegburg und Lohmar unterstützen die Klage.

Links:

Kommentare

[…] Beim Flughafen Köln-Bonn war und ist dies nicht der Fall. Näheres zu den Hintergründen in diesem Blogbeitrag. Greiner weiter: “Die Privilegien der Luftverkehrswirtschaft ist nur durch exzellente […]
Wolfgang Jung hat gesagt…
Hoffentlich hat diese Klage endlich seh bald Erfolg. Auch wir hier in 51580 Reichshof sind sehr stark vom Fluglärm betroffen und werden durch diesen immer wieder in der Nacht geweckt.

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