Nachtflugverbot: Neuer Anlauf durch NRW?
Am 24. Januar berichtete der Kölner Stadtanzeiger von neuen Plänen der Landesregierung zur Durchsetzung eines Nachtflugverbotes, allerdings nur eines solchen für Passagiermaschinen. Dies war bereits kurz vor den Neuwahlen im Mai 2012 angekündigt worden, scheiterte jedoch am Veto des damaligen Bundesverkehrsministers Ramsauer.
Auch bei dem erneuten Vorstoß geht es nicht um die größte nächtliche Fluglärmquelle, welche der Frachtflug ist. Hier zitiert der Stadtanzeiger den NRW-Verkehrsminister Groschek mit den Worten:
"Wer glaubt, wir könnten in Deutschland um 22 Uhr nicht nur den Fernseher und das Licht ausschalten, sondern auch den Verkehr stilllegen, der wird schnell die Quittung kriegen." (KStA 24. Januar 2014)
Derart beruhigt reagiert auch der Chef des Kölner Flughafens Michael Garvens gelassen. Inaktiv verhält sich auch der Aufsichtsrat des Flughafens, dessen Vorsitzender Hauff "beim Thema Nachtflugverbot für Passagiermaschinen aus Sicht des Airports 'keinen diskussionsbedarf'" sehe.
Der Volksvertreter im Aufsichtsrat, SPDler Jochen Ott, hält sich mit Forderungen oder verwertbaren Aussagen zurück. Dies ist insofern bemerkenswert, als dass der Zweck seiner (bezahlten) Funktion darin besteht, die Interessen der Bevölkerung beim Flughafen zu vertreten. Aber bislang ist Ott - subjektiv gefühlt - eher für die Interessen des Flughafens selbst eingetreten. Auf Nachfragen aus der Bevölkerung zum Nachtflug über Köln reagiert Ott nicht mehr (siehe abgeordnetenwatch.de).
Wahrscheinlich handelt es sich bei dem Vorstoß auch nur um eine rhetorische Luftblase. Zu Recht überschreibt der Kölner Stadtanzeiger denn auch den Kommentar von Fabian Klask mit den Worten "Groscheks Beruhigungspille". Auch jetzt noch fällt die Entscheidung über ein Nachtflugverbot in Berlin, und dort ist keine andere Haltung als 2012 zu erkennen. Klask schreibt abschließend:
"Für Groschek und die rot-grüne Landesregierung ist die Situation recht komfortabel, kann man doch eine ungeliebte Entscheidung, die mit vielen Interessenkonflikten behaftet ist, ganz beruhigt nach Berlin weiterreichen." (KStA 24. Januar 2014)
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