Bundestagswahlen: Politiker über den Nachtflug

Es ist Wahlkampf, und in ganz Köln hängen mittlerweile die Gesichter derjenigen Politikerinnen und Politiker, die in den Bundestag gewählt werden möchten. Auch wenn Gesundheitsthemen derzeit nicht populär sind, ist es für uns Wähler interessant, wie sich die einzelnen Kanditaten zu solchen Themen äußern. Vor einigen Tagen habe ich alle Direktkandidaten des Bundestagswahlkreises Köln III gebeten, auf folgende Frage zu antworten:

"Mittlerweile gilt als wissenschaftlich erwiesen, dass Nachtfluglärm negative gesundheitliche Auswirkungen auf die betroffene Bevölkerung hat. Es gibt darüber hinaus Vermutungen, dass durch Nachtfluglärm ein großer volkswirtschaftlicher Schaden entsteht. Können Sie in maximal fünf Sätzen Ihre Position zur Nachtfluggenehmigung für den Flughafen Köln-Bonn zusammenfassen?"

Hier die Antworten.

Gisela Manderla
(CDU)


Mit dem Thema Nachtflug am Köln/Bonner Flughafen beschäftige ich mich kommunalpolitisch schon seit vielen Jahren, die CDU Köln hat hierzu auch verschiedene Workshops und Veranstaltungen organisiert. Zum einen ist volkswirtschaftlich gesehen der Flughafen nicht nur ein großer Arbeitgeber in der Region, er trägt auch dazu bei, dass Waren schnell und sicher transportiert werden können, das ist für die in Köln ansässigen Firmen ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Zum anderen sagen Sie zurecht, dass Lärm krank machen kann, besonders wenn die Nachtruhe gestört wird. Die Politik hat die Aufgabe, Schaden von der Bevölkerung ab zu wenden. Deshalb ist es dringend notwendig, den Lärm zu minimieren. Dazu gehören leise Frachtmaschinen, die es inzwischen gibt und deren Einsatz unbedingt durchgesetzt werden muss. Starts und Landungen dürfen nicht oder möglichst wenig über Wohngebieten durchgeführt werden und für mich ist besonders wichtig, dass das auch Thema Kernruhezeit angegangen wird.

Rolf Mützenich
(SPD)



Nächtlicher Fluglärm ist zweifellos für viele Menschen ein Problem und die Gesundheit der durch Fluglärm geplagten Anwohner ein hohes Gut, das geschützt werden muss. Auf der anderen Seite ist der Flughafen Köln Bonn ein wichtiger Standortfaktor für die Region als Wirtschaftsmotor und Arbeitgeber. Auf dem Gelände selbst arbeiten 12.500 Menschen und in der Region hängen weitere 12.000 Arbeitsplätze vom Flughafen ab. Es muss hier also eine Abwägung vorgenommen und die unterschiedlichen und berechtigten Interessen respektiert werden.
Es sollten deshalb alle Anstrengungen unternommen werden, um Fluglärm möglichst effektiv zu vermeiden und für eine umweltgerechte Weiterentwicklung des Flughafens zu sorgen. Lärmschutz und der Erhalt von Arbeitsplätzen schließen sich dabei nicht aus. Damit der Flughafen seine Wirtschaftskraft erhalten kann, muss er sich umweltgerecht entwickeln können. Hierzu gehören die Entwicklung leiserer Maschinen, Schall- und Dämmschutzmaßnahmen ebenso wie Beschränkungen und Selbstverpflichtungen. Auch die Frage eines nächtlichen Nachtflugverbotes für Passagierflugzeuge muss endlich europaweit geregelt werden, nicht zuletzt damit keine Wettbewerbsnachteile entstehen. Hier sind entsprechende Initiativen der Bundesregierung gefordert. Alle Beteiligten wissen aber auch, dass das angestrebte Nachtflugverbot der rot-grünen Landesregierung kurzfristig nicht umzusetzen ist, da hierfür die Zustimmung von Bundesverkehrsminister Ramsauer notwendig ist.

Katharina Dröge
(Grüne)


Die Kölner Grünen setzten sich schon seit vielen Jahren für ein Nachtflugverbot am Flughafen Köln-Bonn ein. Zumindest in der Kernruhezeit zwischen 0 und 5 Uhr morgens müssen die AnwohnerInnen in ihrem Schlaf vor Fluglärm geschützt werden, denn für uns Grüne haben die gesundheitlichen Interessen der AnwohnerInnen Vorrang. Auf Initiative des damaligen Grünen Staatssekretärs im NRW-Verkehrsministeriums, Horst Becker, konnte erreicht werden, dass die rot-grüne Landesregierung den Weg frei gemacht hat, für ein solches Nachtflugverbot. Da die schwarz-gelbe Bundesregierung dieses bislang blockiert, kämpfe ich für eine Bundesregierung mit grüner Beteiligung, die den Weg frei macht für echten Schutz der AnwohnerInnen.

Michael Weisenstein
(Die Linke)


DIE LINKE setzt sich für ein nächtliches Flugverbot ein, damit die Menschen in Köln und Umgebung einen gesunden Schlaf finden können. In unserem Wahlprogramm fordern wir ein Flugverbot für Airports in der Nähe von Großstädten, welches Starts und Landungen zwischen 22:00 Uhr und sechs Uhr unterbindet.
Nächtliche Passagierflüge müssen sofort gestoppt werden. DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass Güter auf der Schiene oder mit dem Schiff transportiert werden und nur im Ausnahmefall mit dem Flugzeug.Bis ein generelles Nachtflugverbot realisiert ist, müssen Starts und Landungen in der Nacht möglichst vermieden werden.
Deshalb müssen die Gebühren für Starts und Landungen in der Nacht teuer und somit unattraktiv für die Unternehmer werden. Insbesondere alte und damit laute Frachtmaschinen müssen schnellst möglich aus dem Verkehr gezogen werden.

Volker Görzel
(FDP)


Ich bin Mitglied des Kölner Rates. Am 27.03.2012 hat meine FDP Fraktion im Stadtrat beantragt:

Der Rat der Stadt Köln spricht sich für eine Kernruhezeit bei Starts und Landungen von Passagierflugzeugen zwischen 0.00 Uhr und 6.00 Uhr auf dem Flughafen Köln/Bonn aus.Dieser Antrag wurde mit den Stimmen von Grünen, SPD und Grünen abgelehnt. Ich freue mich, dass nun möglicherweise ein Sinneswandel bei CDU und Grünen eingetreten ist. Es wäre schön, wenn wir das nach der Wahl gemeinsam anpacken könnten. (Übrigens: Während ich dies schreibe sind über mein Haus in Longerich drei Maschinen geflogen und zwei Güterzüge vorbeigerattert…)

Thomas Hegenbarth
(Piratenpartei)


Wir setzen uns schon seit geraumer Zeit für ein Nachtflugverbot ein. Darüber hinaus kritisieren wir dass, eine Vielzahl von Gutachten nicht veröffentlicht wurde.[1] Darunter befinden sich auch Gutachten zum Flughafen Köln/Bonn und die rechtliche Prüfung der Nachtflugerlaubnis. Diese Gutachten über die NRW-Fraktion der Piratenpartei zu veröffentlichen hat die Landesregierung abgelehnt. Wir fordern, dass diese Gutachten über den Flughafen Köln/Bonn zu veröffentlichen sind und berufen uns auf das Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW).

[1]
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-1996.pdf

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