Flughafen Köln-Bonn: Intransparent und verschwenderisch

Pressemitteilung der Lärmschutzgemeinschaft


Passagierrekord durch Millionen für Billigflieger – Lärmschutzgemeinschaft fordert vorbehaltlose Aufklärung und effektive Kontrolle der Flughafen Köln/ Bonn GmbH Aktivitäten, Rückzahlung der Rabatte durch die Airlines und beantragt Prüfung durch das Bundeskartellamt und die Europäische Kommission

„Mit Millionen für Billigflieger hat sich Köln/Bonn sein Wachstum erkauft“ überschreibt das Handelsblatt am 19. Juli einen gut recherchierten Beitrag über die Millionen-Zahlungen der Flughafen Köln/Bonn GmbH an Fluggesellschaften wie German-/Eurowings und Ryanair. Allein in 2017 sollen im sog. Kick-Back-Verfahren 40 Mio. Euro an die Low-Cost Carrier geflossen sein. Der vormalige Aufsichtsratsvorsitzende Bodewig soll Ermittlungen eingeleitet und Prüfungen veranlasst haben, deren wohl seit Ende 2017 vorliegenden Ergebnisse der Öffentlichkeit offensichtlich bisher vorenthalten werden.

Eigentlich ist der Vorgang ungeheuerlich: Ein öffentliches Unternehmen (zu circa je 1/3 vom Bund, Land NRW und der Stadt Köln gehalten) zahlt mehreren Billigfliegern Millionenbeträge ohne Gegenleistung und macht mit der Langstrecke sogar Verluste, damit diese Fluggesellschaften nicht zu den unterausgelasteten NRW-Regionalflughäfen abwandern. Ebenfalls in öffentlicher Hand erhöht sich deren Defizit dadurch weiter; der Schaden entsteht also nicht nur in Köln/Bonn.

Die Lärmschutzgemeinschaft fordert volle Transparenz. Die Konsequenzen dürfen nicht ohne Information der Öffentlichkeit nur hinter verschlossenen Türen in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat beraten werden. Die bereits seit Ende 2017 vorliegenden Prüfberichte von Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten müssen öffentlich zugänglich werden, damit nachvollzogen werden kann, ob Gesellschafter und Aufsichtsrat tatsächlich alle erforderlichen Konsequenzen ziehen; hätten sie als Kontrollorgane in der Vergangenheit richtig agiert, wäre die jetzt zu beklagende Situation zu vermeiden gewesen! Es muss also eine unabhängige Aufklärung und Kontrolle erfolgen. Dazu sollte der NRW-Landtag einen Untersuchungsausschuss einsetzen. Effektive Kontrolle muss zukünftig gesichert seien, d.h. Prüf- und Berichtspflichten sowie die Sanktionen bei Verstößen sind rechtlich verbindlich zu regeln.

Die begünstigten Fluggesellschaften müssen die gewährten Rabatte und Vergünstigungen zurück zahlen! Damit könnten die - wenn auch viel zu geringen - Lärmgebühren beim Nachtflug endlich, wenigstens ansatzweise, Verkehr reduzierend wirken.

Da begründete Skepsis besteht, dass die Aufklärung und Bereinigung freiwillig erfolgt, wird die Lärmschutzgemeinschaft beim Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission beantragen, Prüfungen wegen der nahe liegenden Verstöße gegen Artikel 107 des EU-Vertrags und der „Leitlinien für staatliche Beihilfe für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften“ aus dem Jahr 2014 sowie gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) einzuleiten.

Köln/Siegburg, 6. August 2018

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