GroKo|Luftverkehr

Der Koalitionsvertrag der jüngst zustande gekommenen Großen Koalition enthält auch einige Passagen, die sich mit dem Luftverkehr befassen. Teilweise klingen diese für alle Beteiligten zunächst positiv. So bewertet der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft laut der Internetseite airliners.de die Entwicklung positiv, "dass die Koalition im Dialog mit den Ländern und der interessierten Öffentlichkeit ein Luftverkehrskonzept erarbeiten wolle."[1] Dadurch könne langfristige Planungssicherheit erreicht werden. Allerdings - und hier der Wermutstropfen - enthalte der Vertrag auch eine "Ablehnung genereller Betriebsbeschränkungen mit einem Nachtflugverbot"[2].

Generell sind die Aussagen zum Lärmschutz im Koalitionsvertrag genauestens zu interpretieren. So heißt es auf Seite 41:
"Beim Luftverkehr setzen wir vorrangig auf eine Reduzierung des Fluglärms an der Quelle, eine bestmögliche Flächennutzung im Umfeld sowie auf lärmreduzierende flugbetriebliche Verfahren. Bei Festlegung von Flugverfahren und Flugverkehrskontrollfreigaben wird der Lärmschutz insbesondere in den Nachtstunden verbessert. Die berechtigten Anliegen der an Flughäfen lebenden Menschen nehmen wir ebenso ernst wie die Sorge um die wirtschaftliche Zukunft des Luftverkehrsstandorts und die damit verbundenen Arbeitsplätze. Die Grenzwerte des Fluglärmschutzgesetzes werden wir in dieser Legislaturperiode überprüfen.

Bei der Festlegung von Flugrouten werden wir rechtlich sicherstellen, dass die Anwohnerinnen und Anwohner in einem transparenten Verfahren frühzeitig informiert und beteiligt werden. Wir schaffen verbesserte Transparenz und Beteiligung der Kommunen und Öffentlichkeit bei der Festlegung von Flugrouten. Eine Schlüsselrolle kommt dabei den Fluglärmkommissionen zu, die wir stärken wollen.

[…] Von den Fluggesellschaften erwarten wir, dass sie die Modernisierung der Flotten mit emissionsarmen Flugzeugen intensivieren. Im Luftverkehrsgesetz verankern wir eine stärkere Differenzierung nach Flugzeugtypen und eine deutlichere Spreizung der Tag- und Nachttarife bei lärmabhängigen Flughafenentgelten. Generelle Betriebsbeschränkungen mit einem Nachtflugverbot lehnen wir ab. Die Verschärfung der Lärmzulassungsgrenzwerte für neue Flugzeuge auf internationaler Ebene (ICAO) befürworten wir."[3]

Deutlich wird mit der Betonung, dass der Fluglärm vorrangig an der Quelle - also den Flugzeugen - vermindert werden soll, dass auf eine Einschränkung der Flugzeiten zugunsten der Wirtschaft verzichtet werden soll. Dieser Fokus auf  die Wirtschaft wird später erneut hervorgehoben. Auf Seite 46 des Koalitionsvertrags heißt es:
"Wir werden den Luftverkehrsstandort Deutschland stärken und setzen uns für den Erhalt seiner internationalen Wettbewerbsfähigkeit ein. Bei der Einführung von fiskal- oder ordnungspolitischen Maßnahmen im Luftverkehr werden wir auf ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis achten. Die Folgen für die Mobilität in Deutschland und ihre Wirksamkeit für einen effektiven Lärm- und Umweltschutz müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Dazu setzen wir auf Transparenz und den frühzeitige Dialog mit allen Betroffenen."[4]

Quellen:

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